Garantien

Unsere Genossenschaft garantiert Ihnen:

  • Ein Genossenschaftsrecht, das besser schützt, als das Mietrecht
  • Ein lebenslanges Wohnrecht
  • Gemeinsinn und Zusammengehörigkeitsgefühl
  • Eine genossenschaftliche Demokratie, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Mitgliedermehrheit orientiert

Grundlage unserer Arbeit als Genossenschaft ist es, jedem Mitglied hinsichtlich seiner Wünsche und Ansprüche nach Wohn- und Lebensraum innerhalb der Solidargemeinschaft mehr bieten zu können, als er allein erreichen könnte. Das bedeutet: Genossenschaften verbieten sich, mit dem "Gut Wohnung" zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Andererseits sind Baugenossenschaften auch ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen, die den Gesetzen des Marktes entsprechen müssen, wenn sie erfolgreich sein und ihren Mitgliedern dauerhaft sicheren Wohnraum bieten wollen.

Mitglied in unserer Genossenschaft werden Sie durch Zeichnung von Anteilen in Höhe von jeweils 155,- Euro. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Größe der überlassenen Wohnung. Alle damit erworbenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung der GWG verankert.

Der Dauernutzungsvertrag sichert dem Mitglied gegen Zahlung des monatlichen Nutzungsentgeltes die dauerhafte überlassung der Genossenschaftswohnung zu. Nur wenn das Mitglied nachhaltig gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, verliert er diesen Anspruch. Die dauerhafte Sicherheit des Wohnens ergibt sich auch daraus, daß die Genossenschaft ihre eigenen Wohnungsbestände nicht verkauft. Das Mitglied ist Miteigentümer der Genossenschaft, deshalb gibt es keinen Eigentümer, der mit einer Eigenbedarfsklage droht.

Ihr ganz persönliches Mitspracherecht sichern Sie sich über einen Vertreter Ihres Vertrauens und nehmen damit Einfluß darauf, daß sich die Vorstellungen des Vorstandes nicht an den Interessen der Mehrheit der Mitglieder vorbei entwickeln.

Unser Ziel [<< zurück]